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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 10.02.1995, Az.: 2 BvR 893/93

Vermutung; Zugang einer formlos übersandten Abschrift einer Zeugenaussage; Gewährung rechtlichen Gehörs; Rückgabepflichtige Empfangsbescheinigung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
10.02.1995
Aktenzeichen
2 BvR 893/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13215
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1995, 2095 (Volltext mit red. LS) "Postzugang"

Amtlicher Leitsatz

Es besteht keine Vermutung für den Zugang einer formlos übersandten Abschrift einer (schriftlichen) Zeugenaussage, da Postsendungen verloren gehen können. Das Gericht kann sich die Überzeugung von der Gewährung rechtlichen Gehörs durch förmliche Zustellung oder durch Befügung einer rückgabepflichtigen Empfangsbescheinigung verschaffen.