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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 16.06.1994, Az.: 2 BvR 1157/94

Betäubungsmittelrecht; Allgemeines Strafrecht; Strafrechtliche Handlung; Körperbewegung; Willentliche Steuerung; Besitz; Handlungsleerer Zustand

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
16.06.1994
Aktenzeichen
2 BvR 1157/94
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 13099
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Frankfurt/M.
AG Dieburg

Fundstellen

  • NJW 1994, 2414
  • NJW 1994, 2412-2413 (Volltext mit red. LS)
  • NJW 1994, 1412-2413

Redaktioneller Leitsatz

Aus dem Betäubungsmittelrecht und dem allgemeinen Strafrecht ergibt sich nicht, daß für die strafrechtliche Handlung eine Körperbewegung notwendig sei, die durch Willen gesteuert ist, und darum der Besitz keine Tat als "handlungsleerer Zustand" sein könne.