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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.01.1974, Az.: 10 RV 375/73

Recht auf Vertagung; Prozeßbevollmächtigter; Niederlegen der Vertretung; Terminsladung; Neuer Prozeßbevollmächtigter; Rechtzeitige Bestellung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.01.1974
Aktenzeichen
10 RV 375/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10880
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DÖV 1974, 430 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1974, 611 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 1750 § 227 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

Legt ein Prozeßbevollmächtigter nach Erhalt der Terminsladung die Vertretung nieder und ist der Kläger aus besonderen Gründen nicht in der Lage, rechtzeitig einen neuen Prozeßbevollmächtigten zu bestellen oder selbst an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, so ist seinem Antrag auf Vertagung stattzugeben ("Recht auf Vertagung").