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Bundesfinanzhof
Urt. v. 16.06.1995, Az.: X B 237/94

Personalcomputer; Anlagegüter; Revision

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
16.06.1995
Aktenzeichen
X B 237/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 11353
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFH/NV 1995, 1062-1063
  • CR 1996, 84-85 (Volltext mit red. LS)
  • JurPC 1995, 3285

Amtlicher Leitsatz

1. Beruflich genutzte Personalcomputer sind grundsätzlich über einen Zeitraum von 5 Jahren abzuschreiben. Die raschen Neuentwicklungen im Personalcomputerbereich rechtfertigen es nicht, die amtliche AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (Teil D V) generell nicht anzuwenden.

2. Entscheidet das Finanzgericht gem. § 94a FGO ohne mündliche Verhandlung, obwohl ein entsprechender Antrag gestellt wurde, so ist die zulassungsfreie Revision gem. § 116 I Nr. 3 FGO gegeben.