Bundesfinanzhof
Urt. v. 16.06.1995, Az.: X B 237/94
Personalcomputer; Anlagegüter; Revision
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 16.06.1995
- Aktenzeichen
- X B 237/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 11353
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFH/NV 1995, 1062-1063
- CR 1996, 84-85 (Volltext mit red. LS)
- JurPC 1995, 3285
Amtlicher Leitsatz
1. Beruflich genutzte Personalcomputer sind grundsätzlich über einen Zeitraum von 5 Jahren abzuschreiben. Die raschen Neuentwicklungen im Personalcomputerbereich rechtfertigen es nicht, die amtliche AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (Teil D V) generell nicht anzuwenden.
2. Entscheidet das Finanzgericht gem. § 94a FGO ohne mündliche Verhandlung, obwohl ein entsprechender Antrag gestellt wurde, so ist die zulassungsfreie Revision gem. § 116 I Nr. 3 FGO gegeben.