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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.06.1981, Az.: 4 AZR 1164/78

Maschinenmeister; Tarifliche Tätigkeitsmerkmale; Wartung von Maschinen; Wartung von Maschinenanlagen; Bundeswehrstandort; Handwerksmeister; Meisterprüfung; Elektroinstallationsmeister; Leitung einer technischen Betriebsgruppe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.06.1981
Aktenzeichen
4 AZR 1164/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10080
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • PersV 1983, 298
  • RiA 1981, 235

Amtlicher Leitsatz

1. Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für "Maschinenmeister" kommen nur für Angestellte in Betracht, denen die Wartung von Maschinen und Maschinenanlagen obliegt. Hierzu gehören nicht die Installationsanlagen für Elektrizität, Wasser und Heizung eines Bundeswehrstandortes.

2. "Handwerksmeister" im tariflichen Sinne müssen die Meisterprüfung in einem Handwerk abgelegt haben. Sie müssen auch handwerklich tätig sein. Dies muß jedoch nicht in dem Handwerk der Fall sein, in dem der Angestellte seine Meisterprüfung abgelegt hat.

3. Hiernach ist ein Elektroinstallationsmeister, der eine Technische Betriebsgruppe leitet, die die Installationsanlagen eines Bundeswehrstandortes betreut, "Handwerksmeister" im tariflichen Sinne.