Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.06.1981, Az.: 4 AZR 1164/78
Maschinenmeister; Tarifliche Tätigkeitsmerkmale; Wartung von Maschinen; Wartung von Maschinenanlagen; Bundeswehrstandort; Handwerksmeister; Meisterprüfung; Elektroinstallationsmeister; Leitung einer technischen Betriebsgruppe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.06.1981
- Aktenzeichen
- 4 AZR 1164/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10080
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- PersV 1983, 298
- RiA 1981, 235
Amtlicher Leitsatz
1. Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für "Maschinenmeister" kommen nur für Angestellte in Betracht, denen die Wartung von Maschinen und Maschinenanlagen obliegt. Hierzu gehören nicht die Installationsanlagen für Elektrizität, Wasser und Heizung eines Bundeswehrstandortes.
2. "Handwerksmeister" im tariflichen Sinne müssen die Meisterprüfung in einem Handwerk abgelegt haben. Sie müssen auch handwerklich tätig sein. Dies muß jedoch nicht in dem Handwerk der Fall sein, in dem der Angestellte seine Meisterprüfung abgelegt hat.
3. Hiernach ist ein Elektroinstallationsmeister, der eine Technische Betriebsgruppe leitet, die die Installationsanlagen eines Bundeswehrstandortes betreut, "Handwerksmeister" im tariflichen Sinne.