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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.03.1986, Az.: 9a RV 6/84

Versorgungsanspruch; Schadensermittlung; Berufsschadensausgleich; Witwenbeihilfe; Unfallwitwenrente

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.03.1986
Aktenzeichen
9a RV 6/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11369
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Münster 03.12.1982 - S 14 V 127/77
LSG Essen 30.11.1983 - L 10 V 78/83

Fundstelle

  • SozR 3100 § 48 Nr 13

Amtlicher Leitsatz

1. Die ab 1.1.1976 geltende Neufassung des § 48 Abs 1 BVG begründet einen neuen Versorgungsanspruch.

2. Die nach § 48 Abs 1 BVG anzustellende Schadensermittlung richtet sich nach den Rechtsgrundsätzen des Berufsschadensausgleichs.

3. Eine berufliche Betätigung des Beschädigten, die sich auf die Gesamtversorgung der Witwe günstig auswirkt, ist zu berücksichtigen. Dies gilt auch für eine Unfallwitwenrente.