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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.11.1977, Az.: BVerwG 5 C 12/77

Wiedereinsetzung in vorigen Stand; Klagefrist; Adressierung der Klage; Klageschrift

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
25.11.1977
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 12/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11280
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH München 30.01.1975 - 87 XIII 74

Fundstellen

  • BVerwGE 55, 62
  • BVerwGE 55, 61 - 73
  • DÖV 1978, 616

Amtlicher Leitsatz

Versagung einer Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist kommt auch dann in Betracht, wenn der schuldhaft unrichtig in die Klageschrift eingesetzte Adressat (eine Behörde) bei schnellerer Bearbeitung noch den rechtzeitigen Eingang bei Gericht hätte ermöglichen können. (Abgrenzung der Fallgestaltung unter kritischer Berücksichtigung der Entscheidung des Großen Senats des BSG, 10.12.1974, GS 2/73, BSGE 38, 248).