Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.05.1992, Az.: 5 StR 203/92
Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten; Schwerwiegende Straftat; Gefährlichkeit; Gefährlichkeitsprognose; Zustand des Angeklagten; Unterbringung; Psychiatrie; Gegenwärtige Lebensumstände
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 26.05.1992
- Aktenzeichen
- 5 StR 203/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 12135
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- StV 1993, 468
Amtlicher Leitsatz
Auch wenn sich die Persönlichkeitsstruktur eines Angeklagten, die zur Begehung schwerwiegender Straftaten geführt hat, nicht durchgreifend geändert hat, kommt es entscheidend für die Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB darauf an, ob der Zustand des Angeklagten unter den konkreten Gegebenheiten, insbesondere seiner gegenwärtigen Lebensumstände, die bestimmte Gefahr weiterer erheblicher rechtswidriger Straftaten begründet.