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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 29.06.1976, Az.: 2 BvR 948/75

Recht auf gesetzlichen Richter; Oberlandesgericht; Verletzung der Vorlagepflicht; Bundesgerichtshof; Abweichung von Entscheidung; Vorlagepflicht

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
29.06.1976
Aktenzeichen
2 BvR 948/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1976, 11083
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Köln 24.10.1975 - Ss 282/75

Fundstellen

  • BVerfGE 42, 237 - 243
  • DRiZ 1976, 381-382
  • MDR 1977, 116 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 2128

Redaktioneller Leitsatz

Wenn ein Oberlandesgericht unter Verletzung seiner Vorlagepflicht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs abweicht, ist das verfassungsmäßig garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt.

Wenn ein Oberlandesgericht von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs abweicht, ohne seiner Vorlagepflicht aus § 121 Abs. 2 GVG nachgekommen zu sein, ist der Grundsatz des gesetzlichen Richters ebenso verletzt.