Bundesfinanzhof
Beschl. v. 14.05.2013, Az.: X B 183/12
Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der Eignung eines sog. "Zeitreihenvergleichs" als Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 14.05.2013
- Aktenzeichen
- X B 183/12
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2013, 37717
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Münster - 26.07.2012 - AZ: 4 K 2071/09 E,U
- nachfolgend
- BFH - 25.03.2015 - AZ: X R 20/13
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AO-StB 2013, 345
- BB 2014, 49
- BFH/NV 2013, 1223
- KÖSDI 2013, 18476
- NWB 2013, 2045
- NWB direkt 2013, 675
- PStR 2013, 193
Redaktioneller Leitsatz
Die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sog. "Zeitreihenvergleich" eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung.
Gründe
1. Die Revision wird nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sog. "Zeitreihenvergleich" eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung.
2. Im Übrigen ergeht der Beschluss gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative FGO ohne Begründung.