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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.03.1976, Az.: V ZR 146/74

Vertrauensschaden; Gewährleistung; Eigenschaft eines Bauwerkes; Fahrlässig falsche Angaben

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.03.1976
Aktenzeichen
V ZR 146/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11493
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DB 1976, 958 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Macht der Veräußerer über die Eigenschaften eines Bauwerkes fahrlässeig falsche Angaben oder keine Angaben, so liegt keine Haftung für den Vertrauensschaden vor, vielmehr bemißt sich die Haftung nach den Gewährleistungsvorschriften der §§ 633 ff. BGB (OLG Düsseldorf, BauR 1992, 104).