Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1977, Az.: 4 AZR 399/76
Redakteur im Gesamtdeutschen Institut; Qualifizierende tarifliche Tätigkeitsmerkmale; Arbeitsvorgänge; Prüfungsumfang der Instanzengerichte
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.12.1977
- Aktenzeichen
- 4 AZR 399/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10028
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- § 256 ZPO
Fundstellen
- BAGE 29, 416 - 426
- DB 1978, 1891 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Bei einem Redakteur können nebeneinander die Stoffsammlung für eine Dokumentation, die Durchsicht von Zeitungen und Zeitschriften zum Zwecke der Unterbreitung von Themenvorschlägen sowie die Zeitungslektüre zur eigenen Unterrichtung "Arbeitsvorgänge" im Sinne von § 22 BAT n. F. sein.
2. Auch das Vorliegen qualifizierender tariflicher Tätigkeitsmerkmale ist bei den zur Beurteilung stehenden einzelnen Arbeitsvorgängen zu prüfen. Je nach der Fallgestaltung kann sich die Qualifizierung wie bei den Fachkenntnissen nach § 22 Abs. 2 Abschn. 2 Satz 2 BAT aber auch aus einer hiernach vorzunehmenden Zusammenfassung der Arbeitsvorgänge ergeben.
3. Die Tätigkeitsmerkmale der VergGr. I b BAT Fallgruppe 1 verlangen, gemessen an den Erfordernissen der VergGr. II a BAT, eine beträchtliche Steigerung und demgemäß eine erhebliche Heraushebung sowohl bei der Schwierigkeit als auch bei der Bedeutung der Tätigkeit.
4. Bei aufeinander aufbauenden Fallgruppen ist von den Instanzgerichten zunächst das Vorliegen der allgemeinen und alsdann das der jeweils qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale zu überprüfen, auch wenn die Parteien nicht über die Erfüllung von Ausgangsfallgruppen streiten.