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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.11.1978, Az.: 6 ABR 101/77

Teilnahme; Gesamtbetriebsratsmitlied; Gesamtbetriebsrat; Betriebsversammlung; Öffentlichkeit; Nichtöffentlichkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.11.1978
Aktenzeichen
6 ABR 101/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10180
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Freiburg (Breisgau) 16.08.1977 - 11 TaBV 1/77

Fundstellen

  • DB 1979, 109 (Kurzinformation)
  • DB 1979, 1185-1186 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Teilnahme betriebsfremder Gesamtbetriebsratsmitglieder an Betriebsversammlungen verletzt nicht das Gebot der Nichtöffentlichkeit der Betriebsversammlung nach § 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG.