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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.01.1968, Az.: VI ZR 134/66

Obhutspflicht; Aufsichtsbereich der Eltern; Minderjähriger; Gefährliche Umgebung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.01.1968
Aktenzeichen
VI ZR 134/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10993
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1968, 378

Redaktioneller Leitsatz

Die Eltern eines aus dem Aufsichtsbereich der Eltern weggeführten, in gefährliche Umgebung gebrachten sechsjährigen Kind (Unfall auf Friedhof) können zur Obhut verpflichtet sein.