Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 12.12.2013, Az.: 5 StR 587/13

Verwerfung einer Revision als unbegründet

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
12.12.2013
Aktenzeichen
5 StR 587/13
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2013, 50710
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Zwickau - 11.07.2013

Verfahrensgegenstand

Schwerer Raub u.a.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 2013

beschlossen:

Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 11. Juli 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Die in dieser Sache in der Tschechischen Republik erlittene Auslieferungshaft wird im Verhältnis 1:1 auf die Freiheitsstrafe angerechnet.

Sander
Dölp
König
Berger
Bellay