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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 02.10.1991, Az.: 1 BvR 1281/91

Versorgungseinrichtung der Ärzte; Gleichheitssatz; Hinterbliebenenrente der geschiedenen Frau

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.10.1991
Aktenzeichen
1 BvR 1281/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12239
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NVwZ-RR 1992, 384-385 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Regelung in der Satzung einer Versorgungseinrichtung der Ärzte, nach der die vor dem 1. 7. 1977 von einem Kammermitglied geschiedene Frau keinen Anspruch auf eine Beteiligung an einer Hinterbliebenenrente hat, verstößt nicht gegen Art. 3 I, 6 I GG.