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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.08.1984, Az.: BVerwG 9 B 11247/82

Verhandlung; Ausschluß; Dolmetscher; Rechtsfolge; Ablehnung; Verfahrensfehler; Sachentscheidung; Revisionszulassung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.08.1984
Aktenzeichen
BVerwG 9 B 11247/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12250
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1985, 757-758 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1985, 265 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Zum Ausschluß von der Verhandlung eines Dolmetschers, der hinzugezogen wurde, in bezug auf die Rechtsfolgen, wenn nachträglich eine Ablehnung wegen Befangenheit und verfahrensfehlerhafter Mitwirkung and er Verhandlung erfolgt (hier: Revisionszulassung nur wenn dieser Verfahrensverstoß möglicherweise kausal für die Sachentscheidung war und dies auch geltend gemacht wird).