Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 9 FuttermV - Aktionsgrenzwerte für unerwünschte Stoffe

Bibliographie

Titel
Futtermittelverordnung 
Redaktionelle Abkürzung
FuttermV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7825-1-4

Die Aktionsgrenzwerte für unerwünschte Stoffe sind in Anhang II der Richtlinie 2002/32/EG in der Fassung vom 7. November 2019 festgesetzt.