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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.12.1989, Az.: 2 BvR 1574/89

Sofortige Vollziehung; Entlassung; Probebeamter; Dienstbezüge; Fürsorgepflicht

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.12.1989
Aktenzeichen
2 BvR 1574/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12200
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NVwZ 1990, 853 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Auffassung, ein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer noch nicht bestandskräftigen Entlassung eines Beamten auf Probe könne allein mit "fiskalischen" Belangen des Dienstherrn (Nichtweiterzahlung der Dienstbezüge) begründet werden, ist mit dem Grundsatz der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten nicht vereinbar.

2. Zur Berücksichtigung des Grundsatzes der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei der Entscheidung über einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Sofortvollzug der Entlassung eines Probebeamten ohne vorläufige Weiterzahlung von Dienstbezügen.