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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 02.02.1994, Az.: 1 BvR 1422/93

Fachgerichte; Lebensplanung des Eigentümers; Ersatz durch eigene Vorstellung; Wohnbedarf des Vermieters; Eigenbedarfskündigung; Alternativwohnung; Einwände

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.02.1994
Aktenzeichen
1 BvR 1422/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 12999
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfG HdM Nr. 77
  • JurBüro 1994, 338 (Kurzinformation)
  • NJW 1994, 995-996 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1994, 1043-1045 (Volltext mit red. LS)
  • WuM 1994, 184-186 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Die Fachgerichte dürfen nicht die Lebensplanung des Eigentümers durch ihre eigenen Vorstellungen von angemessenem Wohnen ersetzen, wenn sie prüfen, ob der Wohnbedarf des Vermieters, der wegen Eigenbedarfs kündigt, in einer Alternativwohnung zu befriedigen ist.

2. Einwänden des Vermieters gegen eine Alternativwohnung muß durch die Fachgerichte nachgegangen werden.