Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 02.02.1994, Az.: 1 BvR 1422/93
Fachgerichte; Lebensplanung des Eigentümers; Ersatz durch eigene Vorstellung; Wohnbedarf des Vermieters; Eigenbedarfskündigung; Alternativwohnung; Einwände
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 02.02.1994
- Aktenzeichen
- 1 BvR 1422/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 12999
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfG HdM Nr. 77
- JurBüro 1994, 338 (Kurzinformation)
- NJW 1994, 995-996 (Volltext mit red. LS)
- WM 1994, 1043-1045 (Volltext mit red. LS)
- WuM 1994, 184-186 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Die Fachgerichte dürfen nicht die Lebensplanung des Eigentümers durch ihre eigenen Vorstellungen von angemessenem Wohnen ersetzen, wenn sie prüfen, ob der Wohnbedarf des Vermieters, der wegen Eigenbedarfs kündigt, in einer Alternativwohnung zu befriedigen ist.
2. Einwänden des Vermieters gegen eine Alternativwohnung muß durch die Fachgerichte nachgegangen werden.