Bundessozialgericht
Urt. v. 28.03.1973, Az.: 5 RKn 37/71
Rentenbewilligung; Unrechtmäßige Gewährung; Falsche Subsumtion; Entzug der Rente; Umwandlung; Berufsunfähigkeit; Änderung der Verhältnisse
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.03.1973
- Aktenzeichen
- 5 RKn 37/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10885
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 86 Abs. 1 S. 3 RKG
- § 1286 Abs. 1 RVO
Fundstellen
- BSGE 35, 277 - 280
- SozR Nr 21 zu § 1286 RVO
Amtlicher Leitsatz
Hat der Versicherungsträger auf Grund der bei Erlaß des Rentenbewilligungsbescheides objektiv vorliegenden und vom Rentenversicherungsträger auch richtig erkannten Verhältnisse die Rente wegen Berufsunfähigkeit infolge falscher Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die Sachnorm zu Unrecht gewährt, so kann er die Rente später entziehen (bzw umwandeln), wenn der Versicherte infolge einer Änderung in seinen Verhältnissen - die falsche Subsumtion als richtig unterstellt - nicht mehr berufsunfähig ist.