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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 02.07.1974, Az.: 2 BvR 648/73

Haftfortdauer; Benachrichtigung von der Entscheidung; Verletzung des GG

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.07.1974
Aktenzeichen
2 BvR 648/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1974, 11024
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Köln 18.07.1973 - HEs 75/73 - 168/73

Fundstellen

  • BVerfGE 38, 32 - 35
  • MDR 1975, 30-31 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn das die Haftfortdauer anordnende Gericht nicht unverzüglich einen Angehörigen oder Vertrauten des Betroffenen von der getroffenen Entscheidung benachrichtigt, verletzt dies den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 104 Abs. 4 GG.