Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.05.1983, Az.: 5 AZR 226/81

Beschäftigungsverbot

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.05.1983
Aktenzeichen
5 AZR 226/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10173
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Mönchengladbach 17.09.1980 - 2 Ca 1095/80
LAG Düsseldorf 20.02.1981 - 9 Sa 1343/80

Fundstellen

  • BAGE 43, 6 - 12
  • DB 1984, 52
  • JR 1984, 528

Amtlicher Leitsatz

1. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 MuSchG ist die Beschäftigung von werdenden Müttern mit Akkordarbeiten und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann, verboten.

2. Diesem Beschäftigungsverbot unterliegen nur solche Entlohnungsformen, bei denen die Entgelthöhe entscheidend von dem Umfang der Arbeitsmenge beeinflußt wird. Eine Tätigkeit mit einer nach dem Umsatz bemessenen Provision kann daher nur dann dem Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen unterliegen, wenn schon die Menge allein die Umsatzhöhe und damit das Entgelt unmittelbar bestimmt. Bei einer Verkaufsprovision im Einzelhandel ist dies in der Regel nicht der Fall.