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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.09.1980, Az.: 1 BJs 202/79-5 StB 32/80

Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG; Beschränkung; Eröffnung des Hauptverfahrens; Zuständiges Gericht niedrigerer Ordnung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.09.1980
Aktenzeichen
1 BJs 202/79-5 StB 32/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11074
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 29, 341 - 350
  • Dünnebier, NStZ 81, 152
  • NJW 1981, 180

Amtlicher Leitsatz

Beschränkt das OLG, bei dem unter anderem wegen Vergehens wegen § 129 a StGB Anklage auf Gesetzesverletzungen, die nicht seine erstinstanzliche Zuständigkeit begründen, so hat es das Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht niedrigerer Ordnung zu eröffnen.