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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.06.1981, Az.: 5b/5 RJ 126/79

Einverständnis; Postulationsfähigkeit; Ausfallzeit; Versicherungszeit; Anrechnungsfähige Versicherungsjahre

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.06.1981
Aktenzeichen
5b/5 RJ 126/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10964
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Saarbrücken 16.06.1977 - S 15 J 88/74
LSG Saarbrücken 18.10.1979 - L 1 J 37/77

Fundstellen

  • SozR 1500 § 124 Nr 6
  • SozR 2200 § 1258 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. Das Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung kann wirksam auch von einem Bevollmächtigten des Beteiligten erklärt werden, der für das Verfahren vor dem BSG nicht postulationsfähig ist (Fortführung von BSG 25.10.1962 4 RJ 85/60 = SozR Nr 5 zu § 124 SGG und BSG 20.03.1980 12 BK 49/79 = SozR 1500 § 166 Nr 6).

2. Die während einer nachgewiesenen Ausfallzeit entrichteten freiwilligen Beiträge sind bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre als Versicherungszeit zu berücksichtigen, wenn nicht die nachgewiesene, sondern eine längere pauschale Ausfallzeit anzurechnen ist.