Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 29.11.1978, Az.: 5 RKn 4/77

Bergmannsrente; Prüfung der Voraussetzungen; Zurückgelegte Versicherungszeit; EWG-Mitgliedstaat; Abkommen über Soziale Sicherheit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
29.11.1978
Aktenzeichen
5 RKn 4/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10810
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Dortmund 26.02.1976 - S 22 Kn 61/75
LSG Essen 09.11.1976 - L 15 Kn 68/76

Fundstellen

  • BSGE 47, 183 - 187
  • SozR 2600 § 45 Nr 24

Amtlicher Leitsatz

Ist bei Prüfung der Voraussetzungen für eine Bergmannsrente nach RKG § 45 Abs 1 Nr 1 außer der im deutschen Bergbau zurückgelegten Versicherungszeit gemäß EWGV 1408/71 Art 45 Abs 1 und 2 auch eine danach in einem anderen EWG-Staat im Bergbau zurückgelegte Versicherungszeit für die Erfüllung der Wartezeit miteinzubeziehen, dann ist auch die während dieser Versicherungszeit ausgeübte bergmännische Tätigkeit bei der Prüfung der verminderten bergmännischen Berufsfähigkeit (RKG § 45 Abs 2) mit zu berücksichtigen. Wird diese Tätigkeit als Hauertätigkeit bezeichnet, kann nur dann vom Hauer als Hauptberuf ausgegangen werden, wenn die Tätigkeit auch nach den im deutschen Bergbau maßgeblichen Kriterien als die Facharbeitertätigkeit eines Hauers anzusehen wäre.