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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 29.06.1989, Az.: V B 72/89

Schlüssige Rüge; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Klage gegen Umsatzsteuerbescheid; Prozeßbevollmächtigter; Schriftliche Vollmacht; Nichtzulassungsbeschwerde; Offensichtliche Unzulässigkeit; Fehlende Nichtabhilfeentscheidung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
29.06.1989
Aktenzeichen
V B 72/89
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1989, 11150
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BStBl II 1989, 850
  • DB 1989, 2056 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Das Vorbringen einer GbR, das FG habe ihre Klage gegen einen Umsatzsteuerbescheid nicht im Hinblick darauf abweisen dürfen, daß einer der Gesellschafter die schriftliche Vollmacht für den Prozeßbevollmächtigten schuldhaft erst nach Ablauf der Ausschlußfrist gemäß Art. 3 § 1 Satz 1 VGFG-EntlG vorgelegt habe, enthält keine schlüssige Rüge i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO.

  2. 2.

    Der BFH ist berechtigt, eine bei ihm eingelegte, offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherige Nichtabhilfeentscheidung des FG zu verwerfen.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 29.06.1989 - AZ: V R 112/88