Bundesfinanzhof
Beschl. v. 29.06.1989, Az.: V B 72/89
Schlüssige Rüge; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Klage gegen Umsatzsteuerbescheid; Prozeßbevollmächtigter; Schriftliche Vollmacht; Nichtzulassungsbeschwerde; Offensichtliche Unzulässigkeit; Fehlende Nichtabhilfeentscheidung
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 29.06.1989
- Aktenzeichen
- V B 72/89
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1989, 11150
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 115 Abs. 3 FGO
- § 115 Abs. 5 FGO
- § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO
- Art. 3 § 1 VGFG-EntlG
Fundstellen
- BStBl II 1989, 850
- DB 1989, 2056 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Das Vorbringen einer GbR, das FG habe ihre Klage gegen einen Umsatzsteuerbescheid nicht im Hinblick darauf abweisen dürfen, daß einer der Gesellschafter die schriftliche Vollmacht für den Prozeßbevollmächtigten schuldhaft erst nach Ablauf der Ausschlußfrist gemäß Art. 3 § 1 Satz 1 VGFG-EntlG vorgelegt habe, enthält keine schlüssige Rüge i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO.
- 2.
Der BFH ist berechtigt, eine bei ihm eingelegte, offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherige Nichtabhilfeentscheidung des FG zu verwerfen.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 29.06.1989 - AZ: V R 112/88