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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 01.12.1995, Az.: BVerwG 8 B 150/95

Anscheinsbeweis; Lebenserfahrung; Kausalitätsverlauf; GoA; Landesrechtliche Pflichtenzuweisung; Straßenbaulast; IrreversiblesLandesrecht

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
01.12.1995
Aktenzeichen
BVerwG 8 B 150/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13360
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1996, 724-725 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Beweis des ersten Anscheins ist nur zulässig, wenn es um einen Sachverhalt geht, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es deshalb rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falls in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen und ohne weiteres von einem bestimmten Kausalitätsverlauf auszugehen.

2. Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag, die als allgemeiner Grundsatz die landesrechtliche Pflichtenzuweisung durch die Straßenbaulast ergänzt, gehört ihrerseits dem irrevisiblen Landesrecht an.