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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.06.1996, Az.: BVerwG 2 B 82/96

Rechtsweg; Bundesbahnbeamte; Krankenversorgung; Tarifvertrag; Revision; Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.06.1996
Aktenzeichen
BVerwG 2 B 82/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12799
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ß VG Gießen 30.06.1994 - 5 E 1107/91 (V)
VGH Kassel 20.03.1996 - 1 UE 3224/94

Fundstellen

  • DVBl 1996, 1153-1154 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ-RR 1997, 194 (Volltext mit amtl. LS)
  • SGb 1997, 422 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und ihren Mitgliedern über tarifliche Leistungen ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

2. Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache kommt nicht in Betracht, wenn der Rechtsstreit zwar vom Zivilgericht mit bindender Wirkung an das VG verwiesen worden ist, mit einer weiteren Befassung der Verwaltungsgerichte mit den Streitfragen aber wegen Zuständigkeit der Zivilgerichte nicht zu rechnen ist.