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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.12.1986, Az.: KZR 25/85
„Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II“

Selektive Vertriebsbindung; Gewerblicher Rechtsschutz; Vertriebsbindungsvertrag; Pflichten des Herstellers

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.12.1986
Aktenzeichen
KZR 25/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13436
Entscheidungsname
Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1987, 735-736 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1987, 2237 (amtl. Leitsatz) "Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"
  • NJW-RR 1987, 929-932 (Volltext mit amtl. LS) "Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"
  • ZIP 1987, 465-470

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage der Zulässigkeit einer selektiven Vertriebsbindung und der Erfüllung ihrer Anforderungen durch ein die Belieferung anstrebendes Unternehmen. Zum Einwand des Herstellers, bei einer Belieferung der klagenden Händlers werde sich der Facheinzelhandel vom Hersteller lossagen.

2. Ist ein Händler von einem marktstarken Hersteller hinsichtlich eines bestimmten - einer selektiven Vertriebsbindung unterliegenden - Produkts abhängig und besteht insoweit ein Belieferungsanspruch, so folgt aus der in dem Vertriebsbindungsvertrag festgelegten Verpflichtung des Händlers zu einer möglichst vollständigen Sortimentsführung noch keine Verpflichtung des Herstellers, den Händler entsprechend umfassend - auch soweit keine Abhängigkeit besteht - zu beliefern.