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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.03.1967, Az.: III ZR 8/66

Unbezifferter Zahlungsantrag; Festzustellendes Rechtsverhältnis; Bedingte Rechtsgeschäfte; Betagte Rechtsgeschäfte; Feststellungsklage; OHG; Gesellschaftsverbindlichkeiten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.03.1967
Aktenzeichen
III ZR 8/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10701
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1967, 1808 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1967, 657-658 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1967, 1420-1421 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZZP 1969, 128-131

Redaktioneller Leitsatz

1. Zur Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags, wenn dem Kläger die Ermittlung der Höhe seines Anspruches unmöglich oder unzumutbar ist.

2. Ein festzustellendes Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO können auch betagte oder bedingte Rechtsgeschäfte darstellen. Hat die Feststellungsklage gegen die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft nicht nur einzelne

Gesellschaftsverbindlichkeiten, sondern ein umfassendes Rechtsverhältnis zum Gegenstand, so ist sie neben der Klage

gegen die Gesellschaft zulässig.