Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.03.1967, Az.: III ZR 8/66
Unbezifferter Zahlungsantrag; Festzustellendes Rechtsverhältnis; Bedingte Rechtsgeschäfte; Betagte Rechtsgeschäfte; Feststellungsklage; OHG; Gesellschaftsverbindlichkeiten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 13.03.1967
- Aktenzeichen
- III ZR 8/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10701
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1967, 1808 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1967, 657-658 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1967, 1420-1421 (Volltext mit amtl. LS)
- ZZP 1969, 128-131
Redaktioneller Leitsatz
1. Zur Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags, wenn dem Kläger die Ermittlung der Höhe seines Anspruches unmöglich oder unzumutbar ist.
2. Ein festzustellendes Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO können auch betagte oder bedingte Rechtsgeschäfte darstellen. Hat die Feststellungsklage gegen die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft nicht nur einzelne
Gesellschaftsverbindlichkeiten, sondern ein umfassendes Rechtsverhältnis zum Gegenstand, so ist sie neben der Klage
gegen die Gesellschaft zulässig.