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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 12.10.1994, Az.: 2 BvR 18/94

Abweisung einer Asylklage; Asylbewerber; Behörden seines Heimatortes; Verweigerer der Dorfschützertätigkeit; PKK-Anhänger; Gefahr politischer Verfolgung; Wiedereinreise in die Türkei

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.10.1994
Aktenzeichen
2 BvR 18/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13069
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NVwZ 1995, 18-19
  • NVwZ (Beilage) 1995, 18-19 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ-Beil. 1995, 18

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet erweist sich als verfassungswidrig, wenn aufgrund der vom VG getroffenen Feststellungen Anhaltspunkte dafür bestehen, daß ein Asylbewerber bei den Behörden seines Heimatortes als Verweigerer der Dorfschützertätigkeit und damit als möglicher PKK-Anhänger bekannt war.

2. Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die gerichtliche Auseinandersetzung mit Anhaltspunkten, aus denen sich möglicherweise die Gefahr politischer Verfolgung bei der Wiedereinreise in die Türkei ergeben.