Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.10.1991, Az.: BVerwG 7 B 65/91
Zulassung neuer Deponieflächen; Abfallentsorgungsanlage; Planfeststellungsbeschlüsse
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 24.10.1991
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 B 65/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12752
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OVG Lüneburg 19.10.1990 - 7 A 167/85
Rechtsgrundlagen
- Art. 2 § 9 EntlG
- § 76 VwVfG
Fundstellen
- DVBl 1992, 310-311 (Volltext mit amtl. LS)
- DÖV 1993, 126 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1992, 2217 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1992, 2717
- NVwZ 1992, 789-791 (Volltext mit amtl. LS)
- NuR 1992, 273-274 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ob die Zulassung neuer Deponieflächen neben einer bestehenden Deponie die Errichtung einer neuen oder die bloße Änderung der bestehenden Abfallentsorgungsanlage ist, beurteilt sich danach, ob auch bei Einbeziehung der neuen Deponieflächen die Identität der alten Anlage gewahrt geblieben oder eine nach Gegenstand, Art und Betriebsweise im wesentlichen andersartige Anlage hinzugekommen ist.
2. Planfeststellungsbeschlüsse dürfen grundsätzlich auch noch nachträglich während eines gerichtlichen Verfahrens geändert werden, um Rechtsmängel zu beseitigen.