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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.10.1991, Az.: BVerwG 7 B 65/91

Zulassung neuer Deponieflächen; Abfallentsorgungsanlage; Planfeststellungsbeschlüsse

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
24.10.1991
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 65/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12752
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Lüneburg 19.10.1990 - 7 A 167/85

Fundstellen

  • DVBl 1992, 310-311 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 1993, 126 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1992, 2217 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1992, 2717
  • NVwZ 1992, 789-791 (Volltext mit amtl. LS)
  • NuR 1992, 273-274 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ob die Zulassung neuer Deponieflächen neben einer bestehenden Deponie die Errichtung einer neuen oder die bloße Änderung der bestehenden Abfallentsorgungsanlage ist, beurteilt sich danach, ob auch bei Einbeziehung der neuen Deponieflächen die Identität der alten Anlage gewahrt geblieben oder eine nach Gegenstand, Art und Betriebsweise im wesentlichen andersartige Anlage hinzugekommen ist.

2. Planfeststellungsbeschlüsse dürfen grundsätzlich auch noch nachträglich während eines gerichtlichen Verfahrens geändert werden, um Rechtsmängel zu beseitigen.