Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.06.1972, Az.: 1 AZR 438/71
Qualität der Dienste des Arbeitnehmers; Vertragliche Vereinbarung; Erwartungen des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung; Teilweise Rückzahlung des Arbeitsentgelts
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.06.1972
- Aktenzeichen
- 1 AZR 438/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10025
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 30.09.1971 - 2 Sa 43/71
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 24, 286 - 292
- DB 1972, 1731 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1972, 2016 (amtl. Leitsatz)
- VersR 1973, 134-135 (Volltext mit red. LS)
- VersR 2009, 335 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
Entspricht die Qualität der vom Arbeitnehmer geleisteten Dienste nicht den Erwartungen des Arbeitgebers und der vertraglichen Vereinbarung, beschäftigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gleichwohl unter den bisherigen Bedingungen weiter, so kann er nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die teilweise Rückzahlung des vereinbarten und gezahlten Arbeitsentgelts mit der Begründung verlangen, die Dienste des Arbeitnehmers seien nicht vollwertig gewesen.