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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.09.1983, Az.: 4 AZR 200/83

Seniorität von Flugzeugführer; Hauptintervention; Förderung; Umsetzung in andere Vergütungsgruppe; Umschulung; Flugzeugmuster; Piloten; Senioritätslisten; Reihenfolge der Ausschreibung; Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung; Leistungsklage; Feststellungsklage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.09.1983
Aktenzeichen
4 AZR 200/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10208
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Hannover 18.06.1981 - 4 Ca 9/81
LAG Hannover 24.09.1982 - 12 Sa 77/81

Fundstellen

  • BAGE 43, 312 - 325
  • AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge - Seniorität

Amtlicher Leitsatz

1. Förderung ist nicht nur die Umsetzung in eine andere Vergütungsgruppe sondern auch die Umschulung zu einer Tätigkeit auf einem höher bezahlten Flugzeugmuster.

2. Die Rangfolge der jeweiligen Piloten in den Senioritätslisten hat keine konstitutive, normative Bedeutung.

3. Für die Reihenfolge der Ausschreibung besteht kein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung, weil die Rangfolge tariflich im Förderungstarifvertrag festgelegt ist.

4. Die Hauptintervention ist auch durch Leistungsklage gegen die eine und durch Feststellungsklage gegen die andere Partei zulässig.