Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.04.1957, Az.: 4 AZR 644/54
Grundsatz der Gleichbehandlung; Vergleichbare Arbeitnehmer; Bevorzugte Arbeitnehmer; Willkürliche Schlechterstellung; Sachfremde Gründe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.04.1957
- Aktenzeichen
- 4 AZR 644/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10012
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 4 zu § 242 BGB Gleichbehandlung
- DB 1957, 582 (Volltext)
- SAE 1959, 181
Amtlicher Leitsatz
Der Grundsatz der Gleichbehandlung besagt nicht, daß von allen vergleichbaren Arbeitnehmern ein jeder Anspruch darauf habe, ebenso gestellt zu werden wie bestimmte einzelne vom Arbeitgeber bevorzugte Arbeitnehmer. Dieser Grundsatz verbietet vielmehr nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer aus sachfremden Gründen gegenüber anderen in vergleichbarer Lage befindlichen Arbeitnehmern, d.h. ihre willkürliche Herausnahme aus einer bestimmten Ordnung.