Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.04.1957, Az.: 4 AZR 644/54

Grundsatz der Gleichbehandlung; Vergleichbare Arbeitnehmer; Bevorzugte Arbeitnehmer; Willkürliche Schlechterstellung; Sachfremde Gründe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.04.1957
Aktenzeichen
4 AZR 644/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10012
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 4 zu § 242 BGB Gleichbehandlung
  • DB 1957, 582 (Volltext)
  • SAE 1959, 181

Amtlicher Leitsatz

Der Grundsatz der Gleichbehandlung besagt nicht, daß von allen vergleichbaren Arbeitnehmern ein jeder Anspruch darauf habe, ebenso gestellt zu werden wie bestimmte einzelne vom Arbeitgeber bevorzugte Arbeitnehmer. Dieser Grundsatz verbietet vielmehr nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer aus sachfremden Gründen gegenüber anderen in vergleichbarer Lage befindlichen Arbeitnehmern, d.h. ihre willkürliche Herausnahme aus einer bestimmten Ordnung.