Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.11.1973, Az.: VI ZR 194/71
„Unfallhelfer-Ring“

Vorfinanzierung; Bank; Kreditinstitut; Verkehrsunfall; Ersatzforderung; Rechtsberatungsgesetz; Kreditgeschäft; Unfallhelfer-Ring; Schadenabwicklung; Besorgung rechtlicher Angelegenheiten; Wirtschaftliches Teilstück

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.11.1973
Aktenzeichen
VI ZR 194/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11088
Entscheidungsname
Unfallhelfer-Ring
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 61, 317 - 325
  • DB 1973, 2394-2396 (Volltext mit amtl. LS)
  • DRiZ 1974, 63
  • JR 1974, 112
  • JZ 1974, 103-105 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1974, 130-131 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1974, 50-53 (Volltext mit amtl. LS) "Unfallhelfer-Ring"

Amtlicher Leitsatz

Übernimmt eine Bank geschäftsmäßig die Vorfinanzierung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, so verstoßen Erwerb und Einziehung der an sie zur Sicherheit abgetretenen Ersatzforderungen gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBMG), wenn das Kreditgeschäft wirtschaftliches Teilstück eines Verfahrens zur Entlastung des Geschädigten von der Schadenabwicklung, einschließlich der Besorgung damit verbundener rechtlicher Angelegenheiten ist ("Unfallhelfer-Ring").