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§ 5 MV - Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz

Bibliographie

Titel
Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV)
Amtliche Abkürzung
MV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-1-8

Die Flurbereinigungsbehörden haben Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz mitzuteilen.