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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.02.1970, Az.: 2 AZR 242/69

Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Besorgnis der Befangenheit; Prüfung durch Revisionsgericht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.02.1970
Aktenzeichen
2 AZR 242/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10024
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 29.01.1969 - 6 Sa 605/68

Fundstellen

  • AP Nr. 2 zu § 320 ZPO
  • NJW 1970, 1624 (amtl. Leitsatz) "Folgerungen hieraus für das Revisionsgericht"

Amtlicher Leitsatz

Hat der Revisionskläger vor dem Berufungsgericht einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung gestellt und alle Richter, die das Urteil gefällt hatten, wegen Besorgnis der Befangenheit erfolgreich abgelehnt, so kann über den Antrag auf Tatbestandsberichtigung nicht mehr entschieden werden. Das Revisionsgericht muß dann prüfen, ob der Antrag Erfolg gehabt hätte und ob das Urteil auf dem Berichtigungsbedürftigen Teil beruht.