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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 27.08.1968, Az.: 1 ABR 4/67

Lohndruckerei; Tendenzbetrieb; Verlag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.08.1968
Aktenzeichen
1 ABR 4/67
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1968, 10131
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 10.05.1967 - 3 TaBV 3/67

Fundstellen

  • BB 1969, 84
  • DB 1968, 2224 (Volltext)
  • DB 1968, 2222-2224 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Lohndruckereien sind in der Regel keine Tendenzbetriebe im Sinne des § 81 Abs. 1 BetrVG.

2. Betreibt ein Unternehmen sowohl einen Verlag wie eine Lohndruckerei, so kommt es für die Anwendung des § 81 Abs. 1 BetrVG darauf an, welche Betätigung dem Gesamtunternehmen das Gepräge gibt.