Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 27.08.1968, Az.: 1 ABR 4/67
Lohndruckerei; Tendenzbetrieb; Verlag
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.08.1968
- Aktenzeichen
- 1 ABR 4/67
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1968, 10131
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 10.05.1967 - 3 TaBV 3/67
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1969, 84
- DB 1968, 2224 (Volltext)
- DB 1968, 2222-2224 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Lohndruckereien sind in der Regel keine Tendenzbetriebe im Sinne des § 81 Abs. 1 BetrVG.
2. Betreibt ein Unternehmen sowohl einen Verlag wie eine Lohndruckerei, so kommt es für die Anwendung des § 81 Abs. 1 BetrVG darauf an, welche Betätigung dem Gesamtunternehmen das Gepräge gibt.