Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.05.1980, Az.: 5 AZR 441/78
Konkurs; Vorrecht; Jahresleistung; Zusätzliche Vergütung; Urlaubsabgeltung; Masse; Masseschuld; Konkurseröffnung; Urlaubsdauer
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.05.1980
- Aktenzeichen
- 5 AZR 441/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10137
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 22.02.1978 - 3 Sa 5/78
Rechtsgrundlage
- § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO
Fundstellen
- DB 1980, 1899-1900 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 79-80 (Volltext mit amtl. LS)
- ZIP 1980, 784-787
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Jahresleistung, mit der eine zusätzliche Vergütung für die im Bezugszeitraum geleistete Arbeit bezweckt wird, ist im Konkurs als Arbeitsentgelt für denjenigen Zeitraum zu behandeln, in dem die mit der Jahreszahlung vergüteten Dienste geleistet wurden.
2. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist im Konkurs den der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechenden letzten Tagen vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen. Soweit dieser Zeitraum nach Konkurseröffnung liegt, ist der Anspruch auf die entsprechende Urlaubsabgeltung Masseschuld i. S. von § 59 I Nr. 2 KO.