Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 21.10.1980, Az.: 6 ABR 41/78
Betriebsverfassungsrecht; Konzernbetriebsrat; Tochterunternehmen; Mehrstufige Untergleiderung; Entscheidungsspielraum
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.10.1980
- Aktenzeichen
- 6 ABR 41/78
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1980, 10141
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 23.02.1978 - 7 TaBV 9/77
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BAGE 34, 230 - 238
- DB 1981, 895-897 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1982, 1303 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Ein Konzernbetriebsrat kann auch bei einem Tochterunternehmen eines mehrstufigen, vertikal gegliederten Konzern gebildet werden, wenn diesem ein betriebsverfassungsrechtlich relevanten Spielraum für die bei ihm und für die von ihm abhängigen Unternehmen zu treffenden Entscheidungen verbleibt.