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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 21.10.1980, Az.: 6 ABR 41/78

Betriebsverfassungsrecht; Konzernbetriebsrat; Tochterunternehmen; Mehrstufige Untergleiderung; Entscheidungsspielraum

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.10.1980
Aktenzeichen
6 ABR 41/78
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1980, 10141
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 23.02.1978 - 7 TaBV 9/77

Fundstellen

  • BAGE 34, 230 - 238
  • DB 1981, 895-897 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 1303 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Ein Konzernbetriebsrat kann auch bei einem Tochterunternehmen eines mehrstufigen, vertikal gegliederten Konzern gebildet werden, wenn diesem ein betriebsverfassungsrechtlich relevanten Spielraum für die bei ihm und für die von ihm abhängigen Unternehmen zu treffenden Entscheidungen verbleibt.