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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.02.1984, Az.: 2 BvR 677/80

Nachträgliche Anhörung; Zwangsunterbringung; Nervenkrankenhaus

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.02.1984
Aktenzeichen
2 BvR 677/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11723
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 66, 191 - 199
  • NJW 1984, 1806-1807 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Eine nachträgliche Anhörung des Betroffenen nach eiliger und vorläufiger Zwangsunterbringung (hier: zur Beobachtung in einem Nervenkrankenhaus gemäß Bayer. Verwahrungsgesetz) ist auch im Fall der Ermächtigung der Klinik zur Entlassung des Untergebrachten angebracht.