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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.05.1960, Az.: 5 AZR 505/58

Freiwillig gewährte Weihnachtsgratifikation; Verpflichtung zur Rückzahlung; Kündigung; Unvereinbare Kündigungserschwerung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.05.1960
Aktenzeichen
5 AZR 505/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10272
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 18.09.1958 - 2 Sa 124/58

Fundstellen

  • BAGE 9, 250 - 256
  • DB 1960, 921-922 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1960, 792 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1960, 1926-1927 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wenn ein Arbeitnehmer sich bei Entgegennahme einer vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Weihnachtsgratifikation zu deren Rückzahlung für den Fall seiner Kündigung vor dem 1. April des folgenden Jahres verpflichtet, so liegt darin keine mit HGB § 67 unvereinbare Kündigungserschwerung.