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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 23.09.1981, Az.: 4 AZN 346/81

Eingruppierung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.09.1981
Aktenzeichen
4 AZN 346/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 10151
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 06.07.1981 - 5 Sa 442/80

Fundstelle

  • AR-Blattei Arbeitsgerichtsbarkeit XE Entsch 39

Amtlicher Leitsatz

Nicht jede Auslegung von Eingruppierungsvorschriften in Tarifverträgen hat grundsätzliche Bedeutung. Vielmehr muß dazu dargelegt werden, daß durch diese Auslegung zahlreiche vergleichbare Sachverhalte betroffen werden.