Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 11.02.1982, Az.: 2 BvR 77/82
Ausländerrecht; Vollziehung der Ausweisungsverfügung; Interesse an Aussetzung; Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels; Interessenabwägung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 11.02.1982
- Aktenzeichen
- 2 BvR 77/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11564
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW 1982, 1215 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1982, 241 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Von Verfassungs wegen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte in ständiger Rechtsprechung davon ausgehen, daß das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisungsverfügung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung zurückstehen muß, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels gegen die Verfolgung im Aussetzungsverfahren offenkundig ist.