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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 11.02.1982, Az.: 2 BvR 77/82

Ausländerrecht; Vollziehung der Ausweisungsverfügung; Interesse an Aussetzung; Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels; Interessenabwägung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.02.1982
Aktenzeichen
2 BvR 77/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11564
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1982, 1215 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1982, 241 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Von Verfassungs wegen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte in ständiger Rechtsprechung davon ausgehen, daß das Interesse des Betroffenen an der Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisungsverfügung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Vollziehung zurückstehen muß, wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels gegen die Verfolgung im Aussetzungsverfahren offenkundig ist.