Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.06.1976, Az.: 2 AZR 630/74
Befristeter Arbeitsvertrag; Wissenschaftliche Hilfskraft; Zulässigkeit; Sachliche Berechtigung der Befristung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.06.1976
- Aktenzeichen
- 2 AZR 630/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10094
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 620 BGB
- § 8 Abs. 2 Hamburger Universitätsgesetz
- § 72 Abs. 3 Hamburger Universitätsgesetz
Fundstellen
- JZ 1977, 134
- NJW 1976, 2285 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Der Abschluß befristeter Arbeitsverträge zwischen einer Universität und Studierenden zur Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten und zur wissenschaftlichen Fortbildung ist grundsätzlich zulässig. Jedoch muß im Einzelfall auch die sachliche Berechtigung der Befristung hinsichtlich der Zeitdauer gegeben sein. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach generellen Maßstäben, nämlich nach der Üblichkeit im Arbeitsleben, die nach der Auffassung verständiger und verantwortungsbewußter Vertragspartner als berechtigt angesehen wird, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles.