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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.06.1976, Az.: 2 AZR 630/74

Befristeter Arbeitsvertrag; Wissenschaftliche Hilfskraft; Zulässigkeit; Sachliche Berechtigung der Befristung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.06.1976
Aktenzeichen
2 AZR 630/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10094
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1977, 134
  • NJW 1976, 2285 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Der Abschluß befristeter Arbeitsverträge zwischen einer Universität und Studierenden zur Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten und zur wissenschaftlichen Fortbildung ist grundsätzlich zulässig. Jedoch muß im Einzelfall auch die sachliche Berechtigung der Befristung hinsichtlich der Zeitdauer gegeben sein. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach generellen Maßstäben, nämlich nach der Üblichkeit im Arbeitsleben, die nach der Auffassung verständiger und verantwortungsbewußter Vertragspartner als berechtigt angesehen wird, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles.