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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.01.1980, Az.: 5 AZR 780/78

Übertarifliche Lohnbestandteile; Besondere Leistungen des Arbeitnehmers; Tariflohnerhöhungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.01.1980
Aktenzeichen
5 AZR 780/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10154
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 10.05.1978 - 2 Sa 12/78

Fundstellen

  • BB 1980, 940
  • DB 1980, 1350 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Übertarifliche Lohnbestandteile, die besondere Leistungen des Arbeitnehmers vergüten sollen, sind jedenfalls dann auf Tariflohnerhöhungen nicht anzurechnen, wenn der Arbeitgeber sich eine Anrechnung nicht vorbehalten hat (Bestätigung von BAG 01.11.1956 2 AZR 194/54 = BAGE 3, 132 = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).