Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.05.1969, Az.: VIII ZR 135/67
Eintritt einer aufschiebenden Bedingung; Schwebezeit; Anwartschaft; Erwerb vertraglich vorgesehener Rechte; Vertragstreues Verhalten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 28.05.1969
- Aktenzeichen
- VIII ZR 135/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 11070
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1969, 1502-1503 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1969, 1001
- WM 1969, 835
Redaktioneller Leitsatz
Auf der einen Seite besteht während der Schwebezeit vor Eintritt einer aufschiebenden Bedingung eine Anwartschaft auf den Erwerb der vertraglich vorgesehenen Rechte, auf der anderen Seite aber auch die Verpflichtung beider Seiten zu vertragstreuem Verhalten und zur Sorge dafür, daß den Belangen der Gegenseite Rechnung getragen wird.