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Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.05.1969, Az.: VIII ZR 135/67

Eintritt einer aufschiebenden Bedingung; Schwebezeit; Anwartschaft; Erwerb vertraglich vorgesehener Rechte; Vertragstreues Verhalten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.05.1969
Aktenzeichen
VIII ZR 135/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 11070
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1969, 1502-1503 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1969, 1001
  • WM 1969, 835

Redaktioneller Leitsatz

Auf der einen Seite besteht während der Schwebezeit vor Eintritt einer aufschiebenden Bedingung eine Anwartschaft auf den Erwerb der vertraglich vorgesehenen Rechte, auf der anderen Seite aber auch die Verpflichtung beider Seiten zu vertragstreuem Verhalten und zur Sorge dafür, daß den Belangen der Gegenseite Rechnung getragen wird.