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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 21.04.1970, Az.: VII B 67/69

Erhebung von Eingangsabgaben; Berechtigtes Interesse; Vorläufiger Rechtsschutz; Freigabe der eingeführten Ware

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
21.04.1970
Aktenzeichen
VII B 67/69
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1970, 10471
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BStBl II 1970, 572
  • DStR 1970, 510 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Grundsatz, daß bei der Erhebung von Eingangsabgaben ein berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an einem vorläufigen Rechtsschutz in der Regel nicht anerkannt werden kann (Beschluß VII B 16, 46, 53, 56, 57, 69, 126/68 vom 30. April 1969, BFH 96, 8, BStBl II 1969, 528) gilt nicht, soweit solche Abgaben nach der Freigabe der eingeführten Ware nachgefordert werden.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 21.04.1970 - AZ: VII B 66/69